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Strom: Fragen und Antworten
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Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die passenden Antworten aus dem Bereich Strom.
Klicken Sie bitte auf die Frage, um die Antwort zu sehen.
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Generelle Informationen
Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, durch Objektivität und qualitativ hochwertige Daten unseren Lesern, Nutzern und Kunden einen leicht verständlichen Überblick über die komplexen Märkte zu verschaffen. Unsere Datenbank unterstützt unseren Anspruch, so transparent, objektiv und umfassend wie möglich durch den Tarifdschungel zu führen.
Zu Verivox gehört eine große Redaktion, die täglich die Tarife im Tarifrechner überprüft und Änderungen umgehend einpflegt. Diese Daten erhalten wir entweder von den Energieversorgern oder entnehmen sie, soweit möglich, den Webseiten und Preisblättern der Anbieter. Fragen stellen wir den jeweiligen Anbietern direkt. Dabei gehen wir täglich auch vielen Hinweisen unserer Leser, Nutzer und Kunden nach.
Unsere Tarifrechner berücksichtigen sämtliche relevanten Kriterien, u.a. Verbrauch, Postleitzahl, Vorwahl und Zahlungskonditionen. Für die Vollständigkeit unserer Daten wurde beispielsweise unser Stromrechner von der Stiftung Warentest als einziger mit "sehr gut" bewertet.
Nein, das Anfordern unserer Informationen ist völlig unverbindlich. Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein.
Ein Wechsel funktioniert nur, wenn Sie neben Ihren persönlichen Daten folgende fünf Angaben in jedem Fall mitgeteilt haben:
- Gewünschter Liefertermin
- Zählernummer
- Jahresverbrauch
- Name des örtlichen Versorgers bzw. bisherigen Lieferanten
- Kundennummer
Unser Tipp: Auf der letzten Rechnung Ihres bisherigen Anbieters finden Sie alle benötigten Informationen.
Ja. Sollten Sie nach bereits erfolgter Unterzeichnung vom Vertrag zurücktreten wollen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Den Widerruf senden Sie bitte schriftlich direkt an den neuen Anbieter, von dessen Vertrag Sie zurücktreten möchten.
Fragen und Antworten zum Tarifvergleich
Den günstigsten Anbieter finden Sie ganz einfach mit dem Tarifrechner von Verivox. Der Rechner berücksichtigt dabei verfügbare Tarife und findet mit wenigen Angaben das günstigste Angebot für Sie.
Für einen Vergleich geben Sie zunächst Ihre fünfstellige Postleitzahl in den Tarifrechner ein.
Als nächstes benötigen wir Ihren jährlichen Stromverbrauch. Diesen finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung. Wenn Sie Ihren Stromverbrauch nicht kennen, können Sie sich an den folgenden Durchschnittswerten orientieren:
| Singles: | 1.500 kWh/Jahr | | Paare: | 2.800 kWh/Jahr | | Kleinfamilien: | 4.000 kWh/Jahr | | Familien: | 6.000 kWh/Jahr |
Anschließend können Sie den persönlichen Anbietervergleich starten.
Die Preisangaben für Haushaltskunden sind inklusive sämtlicher Steuern bzw. Abgaben (Mehrwertsteuer, Stromsteuer, Abgaben für das Erneuerbare-Energien-Gesetz etc.) und Gebühren (Zählermiete, Netznutzungsentgelte etc.). Es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu. Die Preise für Gewerbekunden sind exklusive Mehrwertsteuer, aber inklusive aller sonstigen Steuern und Abgaben.
Bei dem Vergleich müssen Sie beachten, dass Verivox die aktuellen Preise der Versorger darstellt. Auf Ihrer Rechnung finden Sie hingegen die Preise des letzten Jahres. Diese können sich seit dem Abrechnungszeitraum geändert haben. Sie können die Kosten deshalb nicht 1:1 vergleichen. Wenn sich der von Ihnen genutzte Tarif noch im Angebot Ihres Versorgers befindet, wird dieser mit aktuellen Preisen von uns berücksichtigt.
Auf folgende Punkte der Konditionen beim neuen Versorger sollten Sie achten:
- Vertragslaufzeit: Je kürzer die Vertragslaufzeit ist, desto flexibler sind Sie als Kunde.
- Kündigungsfrist: Welche Fristen müssen Sie beim Kündigen beachten?
- Vertragsverlängerung: Um welchen Zeitraum verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit automatisch?
- Gewährt der Anbieter eine Preisgarantie? Mit Preisgarantien setzen Sie sich einen Preis für eine festgesetzte Laufzeit.
- Handelt es sich bei dem Angebot um ein Strompaket? Mit Strompaketen kauft man eine feste Menge Strom für einen Zeitraum von z.B. einem Jahr. Braucht man das Paket nicht auf, verfällt der Rest. Verbraucht man mehr Strom, muss man teurer nachzahlen. Dennoch können sich Pakete rechnen. Sie empfehlen sich vor allem für Verbraucher mit einem stabilen Stromverbrauch.
- Handelt es sich um ein Produkt mit Vorauskasse oder Kaution? Hier verlangt der Anbieter vom Kunden eine Vorleistung, die mit einem guten Preis honoriert wird. Gleichzeitig besteht im Falle einer Unternehmensinsolvenz jedoch das Risiko, die geleisteten Vorauszahlungen nicht zurückzuerhalten.
Fragen und Antworten zum Stromanbieterwechsel
Grundsätzlich kann jeder Verbraucher den Stromanbieter wechseln, der einen eigenen Stromzähler für sein Haus oder seine Wohnung hat und in einem direkten Vertragsverhältnis zu einen Stromanbieter steht (also direkt die Rechnungen erhält und den Strom bezahlt).
Nicht wechseln können Mieter von Wohnungen, deren Energiekosten vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Diese können höchstens ihren Vermieter auf die Möglichkeit des Anbieterwechsels aufmerksam machen.
Für Verbraucher mit Zweitarifzählern (Nachtspeicherheizung) oder Tarife für Wärmepumpen gibt es derzeit leider kaum Alternativen.
Der Anbieterwechsel ist einfach und birgt keinerlei Risiken für den Verbraucher, da die Stromversorgung per Gesetz sichergestellt ist. Sie müssen lediglich den Wechselauftrag ausfüllen und unterschrieben zurücksenden. In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger zum nächstmöglichen Termin (Ausnahmen: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen und kurzfristig kündbare Verträge. Eine versäumte Kündigung hätte zur Folge, dass Sie wieder für einen längeren Zeitraum, beispielsweise 6 oder gar 12 Monate, gebunden sind). Nach etwa sechs bis zehn Wochen erfolgt die Belieferung mit Strom durch den neuen Versorger.
Nein. Der Wechsel ist kostenfrei.
Der Wechsel zu einem Stromanbieter erfordert eine Vorlaufzeit von sechs bis zehn Wochen vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zur Belieferung durch den neuen Anbieter. Sollten Sie die Möglichkeit haben, sich rechtzeitig vor dem Umzug in eine neue Wohnung für einen Wunschanbieter zu entscheiden, sollte die Einsendung der Vertragsunterlagen so frühzeitig wie möglich erfolgen. So haben Sie den Vorteil, dass die Belieferung mit Strom durch den neuen Versorger direkt mit dem Einzug beginnen kann, ohne dass der regionale Anbieter in die Zwischenversorgung eintreten muss.
Wird nichts unternommen, entsteht beim Einzug automatisch ein Stromliefervertrag mit dem Grundversorger zu dessen Standardtarif, den Sie aber in der Regel mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats wieder kündigen können.
Für den Wechsel benötigt der neue Anbieter neben den persönlichen Daten die folgenden drei Angaben:
- Einzugsdatum
- Zählernummer
- Zählerstand
Wenn sich der Zähler nicht in Ihrer Wohnung befindet, ist er im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Sollten Sie den Zähler nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem Vermieter die Zählernummer und den Zählerstand zu erfragen. Am besten Sie notieren sich den Zählerstand, um später die Abrechnung kontrollieren zu können.
Ja. Sobald Sie in Ihr Haus eingezogen sind, können Sie einen Liefervertrag zum Monatsanfang abschließen.
Die notwendigen Verträge sind durch Ihren Liefervertrag mit dem neuen Stromversorger abgedeckt. Haben Sie neu gebaut, müssen Sie einen Stromanschlussvertrag mit dem Netzbetreiber abschließen.
Wenn Sie Ihren Stromverbrauch nicht kennen, können Sie sich an den folgenden Durchschnittswerten orientieren:
| Singles: | 1.500 kWh/Jahr | | Paare: | 2.800 kWh/Jahr | | Familien: | 4.000 kWh/Jahr | | Großfamilien: | 6.000 kWh/Jahr |
Die Höhe Ihrer Abschläge wird jedes Jahr Ihrem tatsächlichen Verbrauch angepasst und Ihnen mit der Jahresendabrechnung mitgeteilt.
Für Sie ändert sich wenig: Sie erhalten Ihre Rechnung vom neuen Stromversorger und zahlen an diesen Ihre Abschläge.
Der lokale Netzbetreiber kümmert sich weiterhin um die Wartung Ihres Stromzugangs. Der Stromzähler muss nicht aus- oder umgebaut werden. Auch Ihren Strom bekommen Sie nach wie vor über das lokale Stromnetz. Der neue Anbieter speist den von Ihnen verbrauchten Strom in das allgemeine Stromnetz ein und zahlt dem lokalen Netzbetreiber ein so genanntes Netznutzungsentgelt.
Da der örtliche Versorger gesetzlich dazu verpflichtet ist, Sie zu versorgen, stehen Sie niemals ohne Strom da.
Wenn sich der Stromzähler nicht in Ihrer Wohnung befindet, ist er im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Fragen Sie notfalls Ihren Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hauswart, sollten Sie den Stromzähler nicht finden.
Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung und natürlich auch auf dem Stromzähler. Falls Sie die Zählernummer nicht finden können, erfragen Sie diese bei Ihrem bisherigen Stromversorger, da diese in jedem Fall für den Anbieterwechsel benötigt wird.
In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Haben Sie aber bei Ihrem Grundversorger ein anderes Stromprodukt gewählt oder sind bereits zu einem anderen Stromanbieter gewechselt, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen aus diesem so genannten Sondervertrag, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind.
Die Kündigung des Versorgungsvertrags bedarf grundsätzlich der Schriftform (§ 20 Abs. 2 GVV Strom). Allerdings ist es möglich, im Versorgungsvertrag abweichende Regelungen zu treffen, so dass ggf. auch eine telefonische Kündigung akzeptiert wird.
Mit der Unterzeichnung Ihres neuen Vertrags haben Sie automatisch Ihren neuen Versorger damit beauftragt, Ihren alten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nur selbst, wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft:
- Bei Sonderkündigungsrecht, also bei Preiserhöhungen durch den bisherigen Versorger. In diesem Fall sollte der Kunde selbst die Kündigung gemäß der eingeräumten Fristen vornehmen, da diese Fristen sehr kurz bemessen sind.
- Bei Verträgen, bei denen eine kurze Kündigungsfrist vorgegeben ist. Wird der Vertrag nicht innerhalb der Frist gekündigt, verlängert sich die Laufzeit wieder um einen längeren Zeitraum, beispielsweise sechs oder zwölf Monate. Indem Sie die Kündigung selbst fristgerecht vornehmen, umgehen Sie eine erneute Bindung, die einen kurzfristigen Wechsel verhindern würde.
Bei Sonderkündigungsrecht, also bei Preiserhöhungen durch den bisherigen Versorger, sollte der Kunde selbst die Kündigung gemäß der eingeräumten Fristen vornehmen, da diese Fristen sehr kurz bemessen sind.
Sie sollten Ihr Sonderkündigungsrecht insbesondere dann wahrnehmen, wenn sich der Vertrag bei ausbleibender Kündigung wieder um einen längeren Zeitraum, beispielsweise sechs oder zwölf Monate, verlängert. Indem Sie die Kündigung selbst fristgerecht vornehmen, umgehen Sie eine erneute Bindung, die einen kurzfristigen Wechsel verhindern würde.
Nein. Per Gesetz ist der lokale Stromversorger dazu verpflichtet, alle Haushalte stets zu versorgen - auch wenn er nicht mehr Vertragspartner ist.
Selbst wenn ein Stromanbieter die Lieferung einstellen würde, beispielsweise im Insolvenzfall, ist der örtliche Grundversorger immer gesetzlich dazu verpflichtet, die Stromversorgung zu übernehmen und Sie weiterhin zu beliefern. Der Wechsel geschieht für Sie unmerklich. Sie können sich auf eine zuverlässige und sichere Stromversorgung verlassen.
Die Belieferung beginnt immer zum frühest möglichen Zeitpunkt, in der Regel sechs bis zehn Wochen nach Abschluss des Vertrages, sofern Sie keinen Wunschtermin genannt haben. Die Belieferung startet immer zum Monatsersten. Eine Garantie für den Wechsel innerhalb dieses Zeitraums können wir Ihnen leider nicht geben.
Eventuelle Kündigungsfristen beim Altversorger können den Anbieterwechsel natürlich hinauszögern. Sie haben aber die Möglichkeit, sich jederzeit bei Ihrem neuen Versorger über den Stand des Wechsels zu informieren.
Technische Arbeiten, beispielsweise am Stromzähler, sind nicht nötig. Die Wartung und Ablesung übernimmt übrigens weiterhin der Netzbetreiber. Möglicherweise wird vereinbart, dass Sie selbst den Zählerstand ablesen und dem Netzbetreiber mitteilen. Es kann hilfreich sein, die Ergebnisse der Ablesung auch dem neuen Lieferanten zu übermitteln.
Für alle technischen Fragen ist weiterhin der örtliche Netzbetreiber Ihr Ansprechpartner. Auch im Falle eines Ausfalls der Versorgung mit Strom ist der örtliche Netzbetreiber zuständig.
In diesem Fall werden Sie in der so genannten Grundversorgung beliefert. Das übernimmt gegenwärtig das örtliche Stromversorgungsunternehmen, z. B. die Stadtwerke. Grundversorger ist der Stromanbieter, der in einem Netzgebiet die meisten Haushalte versorgt.
Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes zuständig, der Stromversorger hingegen für die Lieferung des Stroms. Häufig sind der Netzbetreiber und der Grundversorger identisch, insbesondere wenn es sich um ein Stadtwerk handelt. Sie können ohne weiteres einen Stromanbieter ohne eigenes Verteilnetz als Ihren Lieferanten wählen. Dieser zahlt an den Netzbetreiber ein Netznutzungsentgelt.
Die Grundversorgung ist die Energielieferung des Grundversorgers an Haushaltskunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen.
Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung von Haushaltskunden in Niederspannung (Endverteilstufe Strom) oder Niederdruck (Endverteilstufe Gas) sind öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen.
Sie sollten sich den Zählerstand am Wechseltag und vor jeder Preiserhöhung notieren und dem Stromanbieter mitteilen. Nur so ist eine taggenaue Abrechnung möglich.
Wenn Sie selbst Vertragspartei des bisherigen Stromliefervertrages sind, brauchen sie Ihren Vermieter im Falle eines Wechsels nicht zu informieren. Erhalten Sie die Stromrechnung von Ihrem Vermieter, ist dieser der Vertragspartner des Stromanbieters. Sie können dann den Anbieter nicht wechseln, sondern nur Ihren Vermieter bitten, einen günstigeren Anbieter zu wählen.
Sobald Sie den Anbieter gewechselt haben, wird Ihnen Ihr alter Strom- bzw. Gasversorger eine Schlussrechnung zusenden, die den Strom- bzw. Gasverbrauch bis zum Zeitpunkt des Wechsels berücksichtigt. Durch den Wechsel entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.
Sie erhalten eine Schlussrechnung vom alten Versorger, in der bereits geleistete Abschlagszahlungen verrechnet werden. Eventuelle Guthaben werden zurück erstattet.
Bei einem solchen Wechsel verfahren Sie genauso wie bei einem Wechsel vom örtlichen Versorger zu einem alternativen Anbieter. Hierbei müssen Sie lediglich die Kündigungsfrist und die Vertragslaufzeit bei Ihrem aktuellen Anbieter beachten. Sollten Sie eine Kündigungsfrist verpasst haben, so läuft der Vertrag weiter, bis Sie die nächste Frist zum möglichen Wechsel nutzen können.
Bei den sogenannten Strompaketen kaufen Kunden eine feste Menge Strom per Vorauskasse. Dieses Modell ist in vielen Fällen deutlich günstiger als andere Modelle. Da nicht verbrauchte Mengen verfallen und Mehrverbrauch teurer abgerechnet wird, eignet sich dieses Modell nur für Verbraucher, die ihren Stromverbrauch recht zuverlässig einschätzen können und deren Stromverbrauch stabil ist.
Hier verlangt der Anbieter vom Kunden eine Vorleistung, die mit einem guten Preis honoriert wird. Gleichzeitig besteht im Falle einer Unternehmensinsolvenz jedoch das Risiko, die geleisteten Vorauszahlungen nicht zurückzuerhalten.
Einige Stromversorger verlangen einen sogenannten Sonderabschlag, der bei Vertragsbeginn einmalig fällig wird. Die Abschlagszahlung wird entweder zum Ende des Vertragsverhältnisses zinslos verrechnet/zurückerstattet oder mit der/den ersten Abschlagszahlung(en) in voller Höhe verrechnet.Es handelt sich hierbei nicht um Kautionen im engeren Sinne, weil kein Einlageschutz und keine Verzinsung der hinterlegten Summe vorliegt. Die Versorger bezeichnen diese Zahlung daher als "Sonderabschlag". Verivox listet diese Tarife dennoch als "Tarife mit Kaution", um eine schnellere Orientierung zu ermöglichen.
Wenn Sie mit einem Zweitarifzähler den Anbieter wechseln, unterscheidet der neue Versorger nicht mehr zwischen Tag- und Nachtstrom. Das heißt, dass rund um die Uhr der vereinbarte Preis gilt.
Kunden mit HT/NT-Tarifen und einem Zweitarifzähler sollten den Wechsel zu einem reinen Hauptzeittarif prüfen. Es ist möglich, dass in der Summe der Strom dort günstiger ist als im HT/NT-Tarif. Allerdings akzeptieren nicht alle Anbieter Kunden mit Zweitarifzählern. Der Kunde sollte daher vor dem Wechsel diesen Sachverhalt klären.
Diese Tarife werden fast nur von Grundversorgern angeboten.
Kunden mit HT/NT-Tarifen und einem Zweitarifzähler können den Wechsel zu einem reinen Hauptzeittarif prüfen. Es ist möglich, dass in der Summe der Strom dort günstiger ist als im HT/NT-Tarif. Allerdings akzeptieren nicht alle Anbieter Kunden mit Zweitarifzählern. Der Kunde sollte daher vor dem Wechsel diesen Sachverhalt klären.
Sondertarife für Nachtspeicherheizungen werden fast ausschließlich von den örtlichen Grundervesorgern angeboten.
Sondertarife für Wärmepumpen werden fast ausschließlich von örtlichen Grundversorgern angeboten.
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