Strom: Fragen und Antworten


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Strom: Fragen und Antworten


Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die passenden Antworten aus dem Bereich Strom.

Klicken Sie bitte auf die Frage, um die Antwort zu sehen.
Fragen und Antworten

Generelle Informationen

  • Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, durch Objektivität und qualitativ hochwertige Daten unseren Lesern, Nutzern und Kunden einen leicht verständlichen Überblick über die komplexen Märkte zu verschaffen. Unsere Datenbank unterstützt unseren Anspruch, so transparent, objektiv und umfassend wie möglich durch den Tarifdschungel zu führen.

    Zu Verivox gehört eine große Redaktion, die täglich die Tarife im Tarifrechner überprüft und Änderungen umgehend einpflegt. Diese Daten erhalten wir entweder von den Energieversorgern oder entnehmen sie, soweit möglich, den Webseiten und Preisblättern der Anbieter. Fragen stellen wir den jeweiligen Anbietern direkt. Dabei gehen wir täglich auch vielen Hinweisen unserer Leser, Nutzer und Kunden nach.

    Unsere Tarifrechner berücksichtigen sämtliche relevanten Kriterien, u.a. Verbrauch, Postleitzahl, Vorwahl und Zahlungskonditionen. In unserer Datenbank führen wir mehr als 15.800 Energietarife von jeweils mehr als 910 Strom- und 750 Gasanbietern sowie mehr als 3.700 Telekommunikationstarife von über 360 Anbietern. Dennoch kann unsere Datenbank nie 100 Prozent aktuell und vollständig sein.

  • Tarife ändern sich ständig, neue Tarifmodelle werden eingeführt, Anbieter betreten und verlassen die Märkte wieder. Weil wir wissen, dass für unsere Leser, Nutzer und Kunden Sicherheit genauso wichtig ist wie Objektivität und Unabhängigkeit, haben wir eine Reihe von Fragen und Kriterien, die wir bei der Aufnahme neuer Anbieter in den Tarifrechner zu Grunde legen.

    Bei Energieversorgern informieren wir uns z.B. darüber,

    • ob der neue Anbieter die Aufnahme seiner Tätigkeit als Energieversorger der Bundesnetzagentur gemäß § 5 EnWG angezeigt hat
    • ob die Bundesnetzagentur von dem neuen Anbieter alle geforderten Daten und Unterlagen erhalten hat und
    • ob sie gegenüber dem neuen Anbieter ggf. Bedenken hat.

    Erst wenn das geklärt ist, informieren wir uns darüber:

    • Wie und wo der neue Anbieter seinen Strom beschafft
    • Ob seine Systeme den Anforderungen des Anbieterwechsel-Prozesses gewachsen sind
    • Welche Systeme oder Dienstleister er für den Wechselprozess nutzt
    • Ob der neue Anbieter in ausreichendem Maße Händlerrahmenverträge mit den Netzbetreibern abgeschlossen hat
    • Ob ausreichendes Know-how für das Management der Fahrpläne und Bilanzkreise vorhanden ist
    • Ob ausreichend geschultes Service-Personal vorhanden ist
    • Ob das Abrechnungssystem in der Lage ist, das ggf. komplizierte Tarifsystem des neuen Anbieters korrekt abzurechnen
    • Bei komplizierten Tarifsystemen, insbesondere auch bei Tarifen, welche auf andere Anbieter Bezug nehmen, fragen wir nach einer Datei der Tarife.
    • Voraussetzung für die Aufnahme in den Tarifrechner ist dann, dass die neuen Anbieter ihre Tarife per Datei Verivox zugänglich machen. Hier sind wir auf die Kooperation der Anbieter angewiesen. Sie funktioniert aber in der Regel problemlos.

    Die letzte, aber auch sehr wichtige Frage an den neuen Anbieter lautet:

    • Wie finanziert der neue Anbieter sein Angebot
    • Diese Frage ist insbesondere dann wichtig, wenn das Angebot des neuen Anbieters sehr günstig ist. Wir wollen mit dieser Frage ausschließen, dass der neue Anbieter defizitäre Produkte anbietet, für die er nicht ausreichend liquide Mittel vorhält.

    All diese Fragen und Kriterien dienen der Absicherung der Versorgungssicherheit unserer Leser. Denn wir wissen, dass gerade bei Gütern wie z.B. Strom die Versorgungssicherheit an erster Stelle stehen muss. Selbstverständlich können wir trotz intensiver Prüfung aber keine Garantie für die Anbieter übernehmen, die wir im Tarifrechner berücksichtigen. Aus den Qualitätskriterien, die wir uns auferlegen, und den Marktgeschehnissen folgt auch, dass es Anbieter geben kann, die nicht aufgenommen worden sind.

    Ausdrücklich behalten wir uns das Recht vor, Anbieter und Tarife nicht darzustellen, die den oben genannten Kriterien nach unserer Einschätzung nicht entsprechen. Dies betrachten wir als unsere redaktionelle Sorgfaltspflicht, um Schaden von unseren Lesern, Nutzern und Kunden abzuwenden.

  • Nein, das Anfordern unserer Informationen ist völlig unverbindlich. Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein.
  • Ein Wechsel funktioniert nur, wenn Sie neben Ihren persönlichen Daten folgende fünf Angaben in jedem Fall mitgeteilt haben:

    • Gewünschter Liefertermin
    • Zählernummer
    • Jahresverbrauch
    • Name des örtlichen Versorgers bzw. bisherigen Lieferanten
    • Kundennummer

    Unser Tipp: Auf der letzten Rechnung Ihres bisherigen Anbieters finden Sie alle benötigten Informationen.

  • Ja. Sollten Sie nach bereits erfolgter Unterzeichnung vom Vertrag zurücktreten wollen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Den Widerruf senden Sie bitte schriftlich direkt an den neuen Anbieter, von dessen Vertrag Sie zurücktreten möchten.

Fragen und Antworten zum Tarifvergleich

  • Den günstigsten Anbieter finden Sie ganz einfach mit dem Tarifrechner von Verivox. Der Rechner berücksichtigt dabei verfügbare Tarife und findet mit wenigen Angaben das günstigste Angebot für Sie.

    Für einen Vergleich geben Sie zunächst Ihre fünfstellige Postleitzahl in den Tarifrechner ein.

    Als nächstes benötigen wir Ihren jährlichen Stromverbrauch. Diesen finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung. Wenn Sie Ihren Stromverbrauch nicht kennen, können Sie sich an den folgenden Durchschnittswerten orientieren:

    Singles:1.500 kWh/Jahr
    Paare:2.800 kWh/Jahr
    Kleinfamilien: 4.000 kWh/Jahr
    Familien:6.000 kWh/Jahr

    Anschließend können Sie den persönlichen Anbietervergleich starten.

  • Die Preisangaben für Haushaltskunden sind inklusive sämtlicher Steuern bzw. Abgaben (Mehrwertsteuer, Stromsteuer, Abgaben für das Erneuerbare-Energien-Gesetz und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz) und Gebühren (Zählermiete, Netznutzungsentgelte etc.). Es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu. Die Preise für Gewerbekunden sind exklusive Mehrwertsteuer, aber inklusive aller sonstigen Steuern und Abgaben.
  • Bei dem Vergleich müssen Sie beachten, dass Verivox die aktuellen Preise der Versorger darstellt. Auf Ihrer Rechnung finden Sie hingegen die Preise des letzten Jahres. Diese können sich seit dem Abrechnungszeitraum geändert haben. Sie können die Kosten deshalb nicht 1:1 vergleichen. Wenn sich der von Ihnen genutzte Tarif noch im Angebot Ihres Versorgers befindet, wird dieser mit aktuellen Preisen von uns berücksichtigt.
  • Auf folgende Punkte der Konditionen beim neuen Versorger sollten Sie achten:

    • Vertragslaufzeit: Je kürzer die Vertragslaufzeit ist, desto flexibler sind Sie als Kunde.
    • Kündigungsfrist: Welche Fristen müssen Sie beim Kündigen beachten?
    • Vertragsverlängerung: Um welchen Zeitraum verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit automatisch?
    • Gewährt der Anbieter eine Preisgarantie? Mit Preisgarantien setzen Sie sich einen Preis für eine festgesetzte Laufzeit.
    • Handelt es sich bei dem Angebot um ein Strompaket? Mit Strompaketen kauft man eine feste Menge Strom für einen Zeitraum von z.B. einem Jahr. Braucht man das Paket nicht auf, verfällt der Rest. Verbraucht man mehr Strom, muss man teurer nachzahlen. Dennoch können sich Pakete rechnen. Sie empfehlen sich vor allem für Verbraucher mit einem stabilen Stromverbrauch.Handelt es sich um ein Produkt mit Vorauskasse? Hier verlangt der Anbieter vom Kunden eine Vorleistung, die er mit einem i.d.R. guten Preis honoriert.
    • Verlangt der Anbieter einen Sonderabschlag? Hier muss der Kunde einen Betrag von 50, 100 oder 200 Euro hinterlegen, bevor der Wechselprozess beginnt.Je nach Variante wird der Sonderabschlag nach Lieferbeginn mit den ersten Raten verrechnet oder nach Beendigung des Vertrages zurückerstattet.

    Darüber hinaus sind Strommix und Ökostrom-Zertifikate gute Entscheidungskriterien. Um unseren Lesern Orientierung zu bieten, bewertet Verivox die Servicequalität und Kundenfreundlichkeit der Vertragsgestaltung der rund 100 wichtigsten Stromanbieter regelmäßig. Die Ergebnisse bieten weitere Anhaltspunkte für den Vergleich von Preis und Leistung der Anbieter.


Fragen und Antworten zum Stromanbieterwechsel

  • Grundsätzlich kann jeder Verbraucher den Stromanbieter wechseln, der einen eigenen Stromzähler für sein Haus oder seine Wohnung hat und in einem direkten Vertragsverhältnis zu einen Stromanbieter steht (also direkt die Rechnungen erhält und den Strom bezahlt).

    Nicht wechseln können Mieter von Wohnungen, deren Energiekosten vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Diese können höchstens ihren Vermieter auf die Möglichkeit des Anbieterwechsels aufmerksam machen.

    Für Verbraucher mit Zweitarifzählern (Nachtspeicherheizung) oder Tarife für Wärmepumpen gibt es zurzeit am Markt keine Alternativen.

  • Der Anbieterwechsel ist einfach und birgt keinerlei Risiken für den Verbraucher, da die Stromversorgung per Gesetz immer sichergestellt ist. Sie müssen lediglich den Wechselauftrag ausfüllen und unterschrieben zurücksenden. In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger zum nächstmöglichen Termin (Ausnahmen: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen und kurzfristig kündbare Verträge. Eine versäumte Kündigung hätte zur Folge, dass Sie wieder für einen längeren Zeitraum, beispielsweise 6 oder gar 12 Monate, gebunden sind). Nach etwa sechs bis zehn Wochen erfolgt die Belieferung mit Strom durch den neuen Versorger.
  • Nein. Der Wechsel ist kostenfrei.
  • Der Wechsel zu einem Stromanbieter erfordert eine Vorlaufzeit von sechs bis zehn Wochen vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zur Belieferung durch den neuen Anbieter. Sollten Sie die Möglichkeit haben, sich rechtzeitig vor dem Umzug in eine neue Wohnung für einen Wunschanbieter zu entscheiden, sollte die Einsendung der Vertragsunterlagen so frühzeitig wie möglich erfolgen. So haben Sie den Vorteil, dass die Belieferung mit Strom durch den neuen Versorger direkt mit dem Einzug beginnen kann, ohne dass der regionale Anbieter in die Zwischenversorgung eintreten muss.

    Wird nichts unternommen, entsteht beim Einzug automatisch ein Stromliefervertrag mit dem Grundversorger zu dessen Standardtarif, den Sie aber in der Regel mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats wieder kündigen können.

  • Für den Wechsel benötigt der neue Anbieter neben den persönlichen Daten die folgenden drei Angaben:

    • Einzugsdatum
    • Zählernummer
    • Zählerstand

    Wenn sich der Zähler nicht in Ihrer Wohnung befindet, ist er im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Sollten Sie den Zähler nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem Vermieter die Zählernummer und den Zählerstand zu erfragen. Am besten Sie notieren sich den Zählerstand, um später die Abrechnung kontrollieren zu können.

  • Ja. Sobald Sie in Ihr Haus eingezogen sind, können Sie einen Liefervertrag zum Monatsanfang abschließen.

    Die notwendigen Verträge sind durch Ihren Liefervertrag mit dem neuen Stromversorger abgedeckt. Haben Sie neu gebaut, müssen Sie einen Stromanschlussvertrag mit dem Netzbetreiber abschließen.

  • Wenn Sie Ihren Stromverbrauch nicht kennen, können Sie sich an den folgenden Durchschnittswerten orientieren:

    Singles:1.500 kWh/Jahr
    Paare:2.800 kWh/Jahr
    Familien: 4.000 kWh/Jahr
    Großfamilien:6.000 kWh/Jahr

  • Die Höhe Ihrer Abschläge wird jedes Jahr Ihrem tatsächlichen Verbrauch angepasst und Ihnen mit der Jahresendabrechnung mitgeteilt.
  • Für Sie ändert sich wenig: Sie erhalten Ihre Rechnung vom neuen Stromversorger und zahlen an diesen Ihre Abschläge.

    Der lokale Netzbetreiber kümmert sich weiterhin um die Wartung Ihres Stromzugangs. Der Stromzähler muss nicht aus- oder umgebaut werden. Auch Ihren Strom bekommen Sie nach wie vor über das lokale Stromnetz. Der neue Anbieter speist den von Ihnen verbrauchten Strom in das allgemeine Stromnetz ein und zahlt dem lokalen Netzbetreiber ein so genanntes Netznutzungsentgelt.

    Da der örtliche Versorger gesetzlich dazu verpflichtet ist, Sie zu versorgen, stehen Sie niemals ohne Strom da.

  • Wenn sich der Stromzähler nicht in Ihrer Wohnung befindet, ist er im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Fragen Sie notfalls Ihren Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hauswart, sollten Sie den Stromzähler nicht finden.
    Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung und natürlich auch auf dem Stromzähler. Falls Sie die Zählernummer nicht finden können, erfragen Sie diese bei Ihrem bisherigen Stromversorger, da diese in jedem Fall für den Anbieterwechsel benötigt wird.
  • In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Haben Sie aber bei Ihrem Grundversorger ein anderes Stromprodukt gewählt oder sind bereits zu einem anderen Stromanbieter gewechselt, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen aus diesem so genannten Sondervertrag, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind.

    Die Kündigung des Versorgungsvertrags bedarf grundsätzlich der Schriftform (§ 20 Abs. 2 GVV Strom). Allerdings ist es möglich, im Versorgungsvertrag abweichende Regelungen zu treffen, so dass ggf. auch eine telefonische Kündigung akzeptiert wird.

  • Mit der Unterzeichnung Ihres neuen Vertrags haben Sie automatisch Ihren neuen Versorger damit beauftragt, Ihren alten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

    Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nur selbst, wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft:

    • Bei Sonderkündigungsrecht, also bei Preiserhöhungen durch den bisherigen Versorger. In diesem Fall sollte der Kunde selbst die Kündigung gemäß der eingeräumten Fristen vornehmen, da diese Fristen sehr kurz bemessen sind.
    • Bei Verträgen, bei denen eine kurze Kündigungsfrist vorgegeben ist. Wird der Vertrag nicht innerhalb der Frist gekündigt, verlängert sich die Laufzeit wieder um einen längeren Zeitraum, beispielsweise sechs oder zwölf Monate. Indem Sie die Kündigung selbst fristgerecht vornehmen, umgehen Sie eine erneute Bindung, die einen kurzfristigen Wechsel verhindern würde.
  • Bei Sonderkündigungsrecht, also bei Preiserhöhungen durch den bisherigen Versorger, sollte der Kunde selbst die Kündigung gemäß der eingeräumten Fristen vornehmen, da diese Fristen sehr kurz bemessen sind.

    Sie sollten Ihr Sonderkündigungsrecht insbesondere dann wahrnehmen, wenn sich der Vertrag bei ausbleibender Kündigung wieder um einen längeren Zeitraum, beispielsweise sechs oder zwölf Monate, verlängert. Indem Sie die Kündigung selbst fristgerecht vornehmen, umgehen Sie eine erneute Bindung, die einen kurzfristigen Wechsel verhindern würde.

  • Nein. Per Gesetz ist der lokale Stromversorger dazu verpflichtet, alle Haushalte stets zu versorgen - auch wenn er nicht mehr Vertragspartner ist.

    Selbst wenn ein Stromanbieter die Lieferung einstellen würde, beispielsweise im Insolvenzfall, ist der örtliche Grundversorger immer gesetzlich dazu verpflichtet, die Stromversorgung zu übernehmen und Sie weiterhin zu beliefern. Der Wechsel geschieht für Sie unmerklich. Sie können sich auf eine zuverlässige und sichere Stromversorgung verlassen.

  • Die Belieferung beginnt immer zum frühest möglichen Zeitpunkt, in der Regel sechs bis zehn Wochen nach Abschluss des Vertrages, sofern Sie keinen Wunschtermin genannt haben. Die Belieferung startet immer zum Monatsersten. Eine Garantie für den Wechsel innerhalb dieses Zeitraums können wir Ihnen leider nicht geben.

    Eventuelle Kündigungsfristen beim Altversorger können den Anbieterwechsel natürlich hinauszögern. Sie haben aber die Möglichkeit, sich jederzeit bei Ihrem neuen Versorger über den Stand des Wechsels zu informieren.

    Bitte beachten Sie auch, dass der Anbieterwechsel bei Produkten mit Vorauskasse, Anzahlung oder Kaution in der Regel etwa vier Wochen länger dauert. Diese Anbieter warten zunächst den Eingang der zu leistenden Zahlung ab und leiten erst dann den Wechsel ein, der in der Regel sechs bis zehn Wochen dauert.

  • Technische Arbeiten, beispielsweise am Stromzähler, sind nicht nötig. Die Wartung und Ablesung übernimmt übrigens weiterhin der Netzbetreiber. Möglicherweise wird vereinbart, dass Sie selbst den Zählerstand ablesen und dem Netzbetreiber mitteilen. Es kann hilfreich sein, die Ergebnisse der Ablesung auch dem neuen Lieferanten zu übermitteln.
  • Für alle technischen Fragen ist weiterhin der lokale Versorger/ Netzbetreiber Ihr Ansprechpartner. Auch im Falle eines Ausfalls der Versorgung mit Strom ist der örtliche Versorger/ Netzbetreiber zuständig.
  • Aufgrund gesetzlicher Fristenregelungen erfolgt die Anbieterumstellung in der Regel sechs bis zehn Wochen nach Abschluss des Vertrages. Eventuelle Kündigungsfristen beim Altversorger können den Anbieterwechsel natürlich hinauszögern.

    Bitte beachten Sie auch, dass der Anbieterwechsel bei Produkten mit Vorauskasse, Anzahlung oder Kaution in der Regel etwa vier Wochen länger dauert. Diese Anbieter warten zunächst den Eingang der zu leistenden Zahlung ab und leiten erst dann den Wechsel ein, der in der Regel sechs bis zehn Wochen dauert.

  • In diesem Fall werden Sie in der so genannten Grundversorgung beliefert. Das übernimmt gegenwärtig das örtliche Stromversorgungsunternehmen, z. B. die Stadtwerke. Grundversorger ist der Stromanbieter, der in einem Netzgebiet die meisten Haushalte versorgt.
  • Nein. Wenn Sie das Angebot eines neuen Anbieters akzeptieren, können Sie diesen Preis nicht als überhöht kritisieren. Bei einer Erhöhung der Tarife bei Ihrem neuen Anbieter haben Sie jedoch jederzeit die Möglichkeit, Ihr Sonderkündigungsrecht zu nutzen.
  • Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes zuständig, der Stromversorger hingegen für die Lieferung des Stroms. Häufig sind der Netzbetreiber und der Grundversorger identisch, insbesondere wenn es sich um ein Stadtwerk handelt. Sie können ohne weiteres einen Stromanbieter ohne eigenes Verteilnetz als Ihren Lieferanten wählen. Dieser zahlt an den Netzbetreiber ein Netznutzungsentgelt.
  • Die Grundversorgung ist die Energielieferung des Grundversorgers an Haushaltskunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen. Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung von Haushaltskunden in Niederspannung (Endverteilstufe Strom) oder Niederdruck (Endverteilstufe Gas) sind öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen.
  • Sie sollten sich den Zählerstand am Wechseltag und vor jeder Preiserhöhung notieren und dem Stromanbieter mitteilen. Nur so ist eine taggenaue Abrechnung möglich.
  • Wenn Sie selbst Vertragspartei des bisherigen Stromliefervertrages sind, brauchen sie Ihren Vermieter im Falle eines Wechsels nicht zu informieren. Erhalten Sie die Stromrechnung von Ihrem Vermieter, zum Beispiel bei einer Warmmiete, ist der Vermieter Vertragspartner des Stromanbieters. Sie können dann den Anbieter nicht wechseln, sondern nur Ihren Vermieter bitten, einen günstigeren Anbieter zu wählen.
  • Sobald Sie den Anbieter gewechselt haben, wird Ihnen Ihr alter Strom- bzw. Gasversorger eine Schlussrechnung zusenden, die den Strom- bzw. Gasverbrauch bis zum Zeitpunkt des Wechsels berücksichtigt. Durch den Wechsel entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.
  • Sie erhalten eine Schlussrechnung vom alten Versorger, mit der bereits geleistete Abschlagszahlungen erstattet werden.
  • Bei einem solchen Wechsel verfahren Sie genauso wie bei einem Wechsel vom örtlichen Versorger zu einem alternativen Anbieter. Hierbei müssen Sie lediglich die Kündigungsfrist und die Vertragslaufzeit bei Ihrem aktuellen Anbieter beachten. Sollten Sie eine Kündigungsfrist verpasst haben, so läuft der Vertrag weiter, bis Sie die nächste Frist zum möglichen Wechsel nutzen können.
  • Bei den sogenannten Strompaketen kaufen Kunden eine feste Menge Strom per Vorauskasse. Dieses Modell ist in vielen Fällen deutlich günstiger als andere Modelle. Da nicht verbrauchte Mengen verfallen und Mehrverbrauch teurer abgerechnet wird, eignet sich dieses Modell nur für Verbraucher, die ihren Stromverbrauch recht zuverlässig einschätzen können und deren Stromverbrauch stabil ist. Eine Abweichung von 10 Prozent zum Paketvolumen ist i.d.R. unkritisch.
  • Diese Tarife bringen ein besonderes Sparpotenzial mit sich. Die Versorger können durch derartige Produkte günstigere Tarife anbieten, weil Sie weder teure Inkassoleistungen, noch Zahlungsausfälle einkalkulieren müssen. Vorauskasse ist in vielen Branchen (z.B. Mobilfunk oder Versicherungen) keine Seltenheit. Es besteht das Restrisiko, dass das vorab enrichtete Geld im Falle einer Anbieterinsolvenz verloren ist. Die letzten Stromanbieter-Insolvenzen liegen jedoch mehr als 5 1/2 Jahre zurück (ares und Riva Energie im Januar 2003). Darüber hinaus werden die meisten Vorauskassetarife von Tochterunternehmen eingesessener Stadtwerke oder von seit Jahren am Markt befindlichen Unternehmen angeboten.
  • Der Stromversorger TelDaFax Energy verlangt einen sogenannten Sonderabschlag, der bei Vertragsbeginn einmalig fällig wird. Kunden können hierbei zwischen 50, 100 oder 200 Euro Abschlagszahlung wählen. Hierbei gilt: Je höher der Sonderabschlag, desto geringer wird der Arbeitspreis bzw. je höher der Sonderabschlag, desto höher wird der Rabatt auf den Allgemeinen Tarif des örtlichen Grundversorgers. Die Abschlagszahlung wird entweder zum Ende des Vertragsverhältnisses zinslos verrechnet/zurückerstattet oder mit der/den ersten Abschlagszahlung(en) in voller Höhe verrechnet.
  • Wenn Sie mit einem Zweitarifzähler den Anbieter wechseln, unterscheidet der neue Versorger nicht mehr zwischen Tag- und Nachtstrom. Das heißt, dass rund um die Uhr der vereinbarte Preis gilt.

    Kunden mit HT/NT-Tarifen und einem Zweitarifzähler sollten den Wechsel zu einem reinen Hauptzeittarif prüfen. Es ist möglich, dass in der Summe der Strom dort günstiger ist als im HT/NT-Tarif. Allerdings akzeptieren nicht alle Anbieter Kunden mit Zweitarifzählern. Der Kunde sollte daher vor dem Wechsel diesen Sachverhalt klären.

  • Diese Tarife werden nur von Lokalversorgern angeboten und setzen den Einbau eines Zweitarifzählers voraus, wodurch zusätzliche Kosten entstehen können. Sie können mit Hilfe des Tarifrechners prüfen, ob Ihr Lokalversorger auch Nachtstromtarife anbietet.

    Andere (überregionale) Versorger unterscheiden nicht zwischen Tag- und Nachtstrom. Somit entfällt der günstige Nachttarif bei einem Wechsel. Ansonsten funktioniert der Wechsel aber wie bei jedem anderen Stromzähler.

    Kunden mit HT/NT-Tarifen und einem Zweitarifzähler sollten den Wechsel zu einem reinen Hauptzeittarif prüfen. Es ist möglich, dass in der Summe der Strom dort günstiger ist als im HT/NT-Tarif. Allerdings akzeptieren nicht alle Anbieter Kunden mit Zweitarifzählern. Der Kunde sollte daher vor dem Wechsel diesen Sachverhalt klären.

  • Prinzipiell ist ein Wechsel möglich. Eine Nachtspeicherheizung arbeitet üblicherweise mit Tag- und Nachtstrom, was wiederum einen Zweitarifzähler bzw. zwei Eintarifzähler voraussetzt.

    Entsprechende Tarife bieten nur die Lokalversorger an. Überregionale Versorger unterscheiden nicht zwischen Tag- und Nachtstrom. Somit entfällt der günstige Nachttarif bei einem Wechsel. Ansonsten funktioniert der Wechsel aber wie bei jedem anderen Stromzähler.
    Wenn Sie über einen Zweitarifzähler verfügen, sollten Sie sich vorab bei Ihrem Wunschanbieter erkundigen, ob dieser Zweitarifzähler beliefert.

  • Nur Lokalversorger bieten derzeit günstige Sondertarife für Wärmepumpen an. Wenn die Stromversorgung über spezielle Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen erfolgt, ist die Auswahl derzeit noch auf sehr wenige Lieferanten beschränkt. Die Bundesnetzagentur ist jedoch bestrebt, die Lieferantenwechselmöglichkeiten auch in diesem Bereich zu verbessern.
  • In diesem Fall senden Sie bitte eine E-Mail an strom@verivox.de . Wir werden Ihre Frage umgehend beantworten.



Strompreise

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